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Neue Regelungen für Besuchende (02.2022)

Negativer Corona-Test ist ausreichend für Besuch des Universitätsklinikums Augsburg | Ab Mittwoch, 23. Februar, gilt neue Regelung zum Betreten des Krankenhauses. Jeder Besucher muss ein negatives Testergebnis vorweisen und symptomfrei sein.

Die Hürden zum Betreten des Universitätsklinikums sinken weiter: Die bisher geltende 2G-Plus-Regelung wird aufgehoben. Dafür müssen alle Besucher ab Mittwoch, 23. Februar, ein negatives Testergebnis vorweisen, um Einlass ins Krankenhaus zu erhalten. Dabei darf ein PCR-Test nicht älter als 48 und ein Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden sein. An der Einlasskontrolle werden Besuchende nach wie vor registriert und deren Symptomfreiheit überprüft.

Zunächst ändert sich an den bisherigen Besuchszeiten und -regeln nichts. Demnach dürfen Patienten zwischen 14 und 19 Uhr von einer zu Beginn des Klinikaufenthaltes benannten festen Besuchsperson für die Dauer von einer Stunde besucht werden. Ausnahmen sind weiterhin sterbende Patienten und Kinder, die von beiden Elternteilen besucht werden dürfen. Besuche bei infektiösen Patienten und auf Intensivstationen können nur nach Rücksprache stattfinden. Patienten, deren Verweildauer im Krankenhaus nur kurz ist, könnten mit den Angehörigen besprechen, inwieweit die Zahl der täglichen Besuche reduziert werden kann. In einem Zweibettzimmer darf sich immer nur eine Besuchsperson gleichzeitig aufhalten.

Besuche auf den COVID-Stationen müssen jedoch weiterhin ausgeschlossen bleiben, um Patienten und Mitarbeitende vor einer Ansteckung zu schützen.