Bei Verdacht auf eine umweltmedizinische Erkrankung können niedergelassene Ärzte zu jeder Zeit ihre Patientinnen und Patienten an die Sprechstunde der Hochschulambulanz für Umweltmedizin überweisen.
Bei Verdacht auf eine umweltmedizinische Erkrankung können niedergelassene Ärzte zu jeder Zeit ihre Patientinnen und Patienten an die Sprechstunde der Hochschulambulanz für Umweltmedizin überweisen.