Eine Gleichstellungsbeauftragte steht innerhalb eines Unternehmens den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als kompetente Ansprechpartnerin bei sämtlichen auftretenden gleichstellungsrelevanten Fragen und Anliegen beratend und unterstützend zur Seite. Schwerpunkte der Tätigkeit hierbei sind:
- Förderung und Überwachung des Vollzugs des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes (BayGlG) und des Gleichstellungskonzeptes sowie Unterstützung in dessen Umsetzung
- Förderung der Durchführung des BayGlG und der Verbesserung der Situation von Frauen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Mitwirkung in allen Angelegenheiten, die Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Sicherung der Chancengleichheit haben können
- Beratung in Gleichstellungsfragen und Unterstützung der Beschäftigten in Einzelfällen
- Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten an Vorstellungsgesprächen (auf Antrag)