Das Klinische Ethikkomitee ist eine unabhängige Einrichtung des Universitätsklinikums Augsburg. Es setzt sich aus rund 25 Mitarbeitenden verschiedener Fachrichtungen des Uniklinikums zusammen. In Einzelfällen können externe Fachleute die Arbeit des Klinischen Ethikkomitees unterstützen.
Gegründet wurde das Klinische Ethikkomitee im Jahr 2013. Seitdem steht es Patientinnen und Patienten, deren Angehörigen sowie den Mitarbeitenden des Universitätsklinikums Augsburg als Ansprechpartner bei ethischen Fragestellungen rund um das Leben und Sterben zur Verfügung.
Die Anordnung oder der Verzicht von Wiederbelebungsmaßnahmen, die Empfehlung für eine Behandlungserweiterung oder –begrenzung in der medizinischen Versorgung der Patienten, aber auch der moralische und würdevolle Umgang am Anfang und am Ende eines Lebens sind Themen, mit denen sich das Klinische Ethikkomitee immer wieder in Einzelfällen befasst.
Ziel des Klinischen Ethikkomitees ist es, Patienten, ihren Angehörigen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Universitätsklinikum Augsburg bei der Beantwortung von ethischen Fragen in Grenzsituationen der modernen Medizin zu helfen. Gerade im klinischen Alltag ist es wichtig, den angemessenen und offenen Umgang mit solchen Fragen zu ermöglichen und zu unterstützen.
Das Klinische Ethikkomitee ist kein Ersatz für Supervision und dient nicht dazu, Konflikte und Kommunikationsprobleme innerhalb des Behandlungsteams zu lösen.
Alle Gespräche werden absolut vertraulich behandelt. Alle Beteiligten unterliegen der Schweigepflicht.
Weitere Aufgaben:
1. Beauftragung des Klinischen Ethikkomitees durch ein Mitglied des Behandlungsteams, durch den Patienten oder einen Angehörigen
2. Organisation einer moderierten Fallbesprechung durch die Geschäftsführung des Klinischen Ethikkomitees
3. Fallbesprechung nach prinzipienorientierter Medizinethik durch das Klinische Ethikkomitee mit Situationsbeschreibung aus allen professionellen Blickwinkeln
4. Aufzeigen von Entscheidungsalternativen
5. Erörterung der Entscheidungsalternativen aus allen professionellen Blickwinkeln
6. Ethische Bewertung der Entscheidungsalternativen
7. Visualisierung der Entscheidungssituation
8. Entscheidungsempfehlung
In der ethischen Fallbesprechung wird nicht über die medizinische oder pflegerische Qualität der Behandlung geurteilt. Die bestmögliche medizinische und pflegerische Versorgung wird vorausgesetzt. Die letztendliche Entscheidungsverantwortung kann nicht delegiert werden. Sie verbleibt bei den jeweils Entscheidungsverantwortlichen.
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