Entlassung aus dem Krankenhaus

In vielen Fällen ist es notwendig, bereits während Ihres Aufenthaltes im Krankenhaus Maßnahmen in die Wege zu leiten, damit nach der Entlassung eine nahtlose Weiterversorgung gewährleistet ist. Das kann beispielsweise die Organisation eines Platzes in einer Rehaeinrichtung oder in einem Alten- und Pflegeheim sein oder die Versorgung mit Arznei- oder Hilfsmittel bis Sie in der Lage sind sich die Rezepte von einem niedergelassenen Fach- oder Hausarzt ausstellen zu lassen.

Die strukturierte Organisation dieses Übergangs sowie verschiedene weitere Maßnahmen werden seit 2017 vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Wir - das Krankenhaus - sollen als Schnittstelle zwischen Ihnen - den Patienten, Angehörigen, Ärzten, externen Weiterversorgern und Pflegeorganisationen agieren und somit die Entlassung bestmöglich vorbereiten.

Für das Entlassmanagement sind grundsätzlich die Ärzte und Pflegekräfte der entlassenden Station Ihr Ansprechpartner. Hier werden Sie, je nach Fragestellung, zum zuständigen Gesprächspartner weiter geleitet. Die Kontaktdaten - also die Telefonnummer, unter der die Station erreichbar ist - finden Sie auf dem Arztbrief oder ggf. auf dem Pflegeverlegungsbericht.

Die Station steht Ihnen zu folgenden Zeiten für Rückfragen rund um Ihre Entlassung zur Verfügung:

Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 19 Uhr sowie
Samstag und Sonntag von 10 Uhr bis 14 Uhr