Klinisches Ethikkomitee (KEK)

Das Klinische Ethikkomitee ist eine unabhängige Einrichtung des Universitätsklinikum Augsburg. Es besteht aus rund 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Fachrichtungen des Klinikums. In Einzelfällen können externe Fachleute die Arbeit des Klinischen Ethikkomitees am Universitätsklinikum Augsburg unterstützen. 2013 wurde das Klinischen Ethikkomitees am Universitätsklinikum Augsburg gegründet. Seitdem unterstützt es als Ansprechpartner Patienten und Angehörige sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Fragen rund um das Leben und Sterben.

Welche Aufgaben hat das Klinische Ethikkomitee?

Die Anordnung oder der Verzicht von Wiederbelebungsmaßnahmen, die Empfehlung für eine Behandlungserweiterung oder –begrenzung in der medizinischen Versorgung der Patienten, aber auch der moralische und würdevolle Umgang am Anfang und am Ende eines Lebens sind Themen, mit denen sich das Klinische Ethikkomitee immer wieder in Einzelfällen befasst.

Ziel des Klinischen Ethikkomitees ist es, Patienten, ihren Angehörigen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Universitätsklinikum Augsburg bei der Beantwortung von ethischen Fragen in Grenzsituationen der modernen Medizin zu helfen. Gerade im klinischen Alltag ist es wichtig, den angemessenen und offenen Umgang mit solchen Fragen zu ermöglichen und zu unterstützen.

Das Klinische Ethikkomitee ist kein Ersatz für Supervision und dient nicht dazu, Konflikte und Kommunikationsprobleme innerhalb des Behandlungsteams zu lösen.

Alle Gespräche werden absolut vertraulich behandelt. Alle Beteiligten unterliegen der Schweigepflicht.

Weitere Aufgaben:

  • Moderierte klinische Ethikberatung
  • Entwicklung von Leitlinien zu ethischen Fragestellungen
  • Fort- und Weiterbildung
  • Öffentlichkeitsarbeit

Wie ist der Ablauf einer moderierten klinischen Ethikberatung?

1. Beauftragung des Klinischen Ethikkomitees durch ein Mitglied des Behandlungsteams, durch den Patienten oder einen Angehörigen

2. Organisation einer moderierten Fallbesprechung durch die Geschäftsführung des Klinischen Ethikkomitees

3. Fallbesprechung nach prinzipienorientierter Medizinethik durch das Klinische Ethikkomitee mit Situationsbeschreibung aus allen professionellen Blickwinkeln

4. Aufzeigen von Entscheidungsalternativen

5. Erörterung der Entscheidungsalternativen aus allen professionellen Blickwinkeln

6. Ethische Bewertung der Entscheidungsalternativen

7. Visualisierung der Entscheidungssituation

8. Entscheidungsempfehlung

In der ethischen Fallbesprechung wird nicht über die medizinische oder pflegerische Qualität der Behandlung geurteilt. Die bestmögliche medizinische und pflegerische Versorgung wird vorausgesetzt. Die letztendliche Entscheidungsverantwortung kann nicht delegiert werden. Sie verbleibt bei den jeweils Entscheidungsverantwortlichen.

Kontakt

Sie haben Fragen zum KEK, die Sie persönlich stellen möchten? Nutzen Sie gerne unsere Kontaktseite:

Kontakt

  • Aktuelles & Mediathek
  • Veranstaltungen
  • Downloads