Datenschutzbeauftragte

Datenschutz geht alle an! Ob Arzt, Gesundheits- und Krankenpfleger oder Mitarbeiter in der Verwaltung – alle Mitarbeiter des Universitätsklinikum Augsburg unterliegen strengen Regeln rund um die Ärztliche Schweigepflicht und weiteren Datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Die Datenschutzbeauftragte

Die Datenschutzbeauftragte wirkt auf die Einhaltung dieser Bestimmungen hin. Patienten, aber auch Mitarbeiter müssen darauf vertrauen können, dass mit ihren Daten sorgfältig umgegangen wird und diese auf rechtmäßige Weise verarbeitet werden. Daher ist es wichtig bewusst und sorgsam mit den sensiblen Gesundheitsdaten umzugehen und die unberechtigte Weitergabe oder das unberechtigte Nutzen von persönlichen Daten zu verhindern. Zur Gewährleistung des Datenschutzes und zur Sicherung der Daten gegen unbefugten Zugriff sind im Universitätsklinikum Augsburg eine Reihe von Regelungen getroffen worden.

Sie erreichen die Datenschutzbeauftragte am besten per E-Mail. Soweit Sie ihr Informationen zur Verfügung stellen, werden diese vertraulich behandelt. Grundlage ihrer Tätigkeit sind die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Daneben sind die im Bereich eines Krankenhauses geltenden spezifischen Bestimmungen zu beachten, wie Art. 27 des Bayerischen Krankenhausgesetzes (BayKrG), das Sozialgesetzbuch (SGB), Bestimmungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und auch Veröffentlichungen der Aufsichtsbehörden und Fachgesellschaften.

Anregungen zur Verbesserung des Datenschutzes am Universitätsklinikum Augsburg sind stets willkommen.

Gesetzliche Aufgaben der Datenschutzbeauftragten

Nach Art. 39 Abs. 1 DSGVO obliegen der Datenschutzbeauftragten folgende Aufgaben:

  • Unterrichtung und Beratung der Leitung und der Beschäftigten, die Verarbeitungen von personenbezogenen Daten durchführen, hinsichtlich ihrer datenschutzrechtlichen Pflichten im Rahmen der von ihnen festgelegten Prozesse.
  • Schulung und Sensibilisierung der an Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter
  • Überwachung der Einhaltung der DSGVO und anderer Datenschutzvorschriften sowie der Strategien des UKA für den Schutz personenbezogener Daten.
  • Beratung –auf Anfrage- im Zusammenhang mit Datenschutz-Folgeabschätzungen und Hinweise auf deren Durchführung.
  • Zusammenarbeit mit der Datenschutzaufsichtsbehörde, dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
  • Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der Möglichkeit der Konsultation der Aufsichtsbehörde und ggf. Beratung in speziellen Fragen des Datenschutzes.

Elisabeth März, LL.M.

Datenschutzbeauftragte

Telefon: 0821 400-01 (über Telefonzentrale)
E-Mail: datenschutz@uk-augsburg.de