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CORONA | Bestätigung für einen Besuch im Krankenhaus (Selbstauskunft)

Aktuelle Testverordnung des Bundes - Bayerisches Gesundheitsministerium informiert: Selbstauskunft statt Bestätigung des Krankenhauses zur Vorlage im Testzentrum ausreichend. Link zum Musterformular.

Ab dem 1. Juli 2022 müssen Besuchende eines Krankenhauses, um einen Test in einem Testzentrum in Anspruch nehmen zu können, eine Bestätigung vorlegen - so die aktuelle Testverordnung des Bundes. Das Bayerische Gesundheitsministerium hat diese Information präzisiert. Demnach ist aktuell nur eine Selbstauskunft der Besuchenden gegenüber dem Testzentrum notwendig. Das Musterformular finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums zum selbst ausdrucken und zur Vorlage im Testzentrum:

Musterformular

 

Weitere Informationen rund um die Besuchsregelungen im Universitätsklinikum Augsburg finden Sie hier:

Besuchsregelungen