Warnstreikmaßnahmen

Angekündigte Warnstreikmaßnahmen vom 20.03.23 06:00 Uhr bis 22.03.23 06:00 Uhr

im Zuge der aktuellen Tarifverhandlungen zum TVöD hat die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di – Bezirk Augsburg die bereits angekündigten Streikmaßnahmen von Montag, den 20.03.2023 ab 06:00 Uhr bis Mittwoch, den 22.03.2023 06:00 Uhr angezeigt. In diesem Zusammenhang wurde zwischenzeitlich eine sogenannte Notdienstvereinbarung zur Aufrechterhaltung der Versorgung abgeschlossen. Gemäß dieser Vereinbarung kann während der Streikmaßnahme die personelle Anwesenheit auf das Niveau der Wochenendbesetzung reduziert werden. Da die Patientenversorgung im Uniklinikum an erster Stelle steht, wurde die Notdienstvereinbarung zwischen dem Universitätsklinikum Augsburg und ver.di geschlossen.

Für die Zeit des Warnstreiks sind Notdienst- und Erhaltungsarbeiten sicherzustellen. Dies sind notwendige Arbeiten, um die medizinische Versorgung der Patienten sowie den Betrieb von technischen Anlagen aufrechtzuerhalten. Oberste Priorität hat es, Gefährdungen der Gesundheit oder des Lebens von Patientinnen und Patienten auszuschließen.

Des Weiteren wird sichergestellt, dass Notfälle und dringliche Fälle, die zur Gefährdung von Gesundheit oder Leben von Patientinnen und Patienten führen könnten, sachgerecht behandelt werden. Dies gilt für Operationen bzw. Maßnahmen, die vom verantwortlichen Arzt als Notfall oder dringlicher Fall bezeichnet worden sind und daher keinen Aufschub dulden. Ist eine Einstufung als Notfall oder dringlicher Fall erfolgt, sind alle Beschäftigten an diese Feststellung gebunden. Elektive Eingriffe oder Diagnostik und Therapien, die nach ärztlicher Feststellung ohne Patientengefährdung aufgeschoben werden können, stellen keine lebensnotwendigen oder dringlichen Fälle dar.

Die personelle Besetzung richtet sich nach der Notdienstvereinbarung. Die Beschäftigten in den jeweiligen Teams entscheiden im Einvernehmen mit den jeweiligen Stations- oder Abteilungsleitung über die Notdienstleistenden in ihren Stationen und Abteilungen. Im Streitfall entscheidet eine Clearingstelle.

Hinweis:

Dies ist eine Pressemitteilung des Universitätsklinikums Augsburg.
Den Kontakt zur Pressestelle finden Sie hier: Presse.