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Neue Besuchsregelungen an der Uniklink. Zugangsbeschränkungen weiter erleichtert

Seit heute, 10. Februar, kann der Schnelltest für den Besuch im Krankenhaus von zuhause aus erfolgen

Hinweis:

Dies ist eine Pressemitteilung des Universitätsklinikums Augsburg.
Den Kontakt zur Pressestelle finden Sie hier: Presse.

Voraussetzung für den Einlass der Besuchenden ist ein negativer Test auf SARS-CoV-2. Bei den Testungen gilt ein negatives Antigen-Schnelltest-Ergebnis mit maximal einem Tag zurückliegend vom Abnahmezeitpunkt beziehungsweise ein negatives PCR-Ergebnis mit maximal zwei Tagen zurückliegend vom Abnahmezeitpunkt. Der Antigen-Schnelltest kann seit heute, 10. Februar, als Selbsttestung zu Hause bis maximal 24 Stunden vor dem Besuch erfolgen, eine schriftliche oder mündliche Eigenerklärung über das negative Ergebnis ist für den Zutritt ausreichend.  
Zum Schutz unserer besonders gefährdeten Patientinnen und Patienten empfehlen wir Ihnen aber, vor allem bei Besuchen in Risikobereichen, weiterhin vom kostenfreien Angebot eines zertifizierten Schnelltests vor der Uniklinik Gebrauch zu machen. Wir weisen weiterhin daraufhin, dass zum Schutz unserer Patienten und Patientinnen Personen mit Symptomen, Kontakt zu positiv Getesteten und selbst positiv Getestete nicht als Besucherinnen oder Besucher zugelassen sind.