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Regelungen erneut angepasst und erleichtert

In der Uniklinik herrscht beinahe schon wieder Normalbetrieb wie zu Zeiten vor Corona. Lediglich in Risiko- und patientennahen Bereichen gilt die Testpflicht. Mas-kentragen bleibt bestehen, empfohlen wird nach wie vor das Tragen einer FFP2-Maske.

Hinweis:

Dies ist eine Pressemitteilung des Universitätsklinikums Augsburg.
Den Kontakt zur Pressestelle finden Sie hier: Presse.

Augsburg | Erneut hat die Bayerische Staatsregierung die bestehenden Regelungen durch die Mög-lichkeit zur Selbsttestung bei Besuchen von Kliniken und Pflegeeinrichtungen ab dem 10. Februar weiter angepasst. Das Universitätsklinikum Augsburg (UKA) folgt diesem Trend. Selbstverständlich bleibt es das oberste Ziel, alle Patientinnen und Patienten, insbesondere besonders gefährdete Per-sonengruppen, alle Mitarbeitenden und Besucher und Besucherinnen angemessen vor einer SARS-CoV-2 Infektion zu schützen. Grundlage für die neuen Festlegungen sind die gesetzlichen Vorgaben. Ergänzend berücksichtigen die Verantwortlichen die Besonderheiten, die die Stadt und Region Augsburg im Zuge der Corona-Pandemie als Hotspot-Region auswiesen. Die Regelungen im Detail:

Teststrategie für Mitarbeitende

Die Zuordnung der Mitarbeitenden in patientennahe und patientenferne Bereiche bleibt unverändert. Ambulanz- und Stationsbereiche sind darüber hinaus in Risikobereiche wie Intensiv- und onkologi-sche Stationen sowie Nicht-Risikobereiche zu unterteilen. Im Zweifelsfall ist mit dem oder der Vor-gesetzten zu klären, ob der Bereich oder die Station einem Risikobereich zuzuordnen ist.
Für alle Mitarbeitenden der Risikobereiche gilt unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus die Verpflichtung, ein anlassbezogenes – also bei Symptomen oder bekanntem Kontakt – und zweimal wöchentliches Screening mittels Antigen-Schnelltest als Selbsttest durchzuführen.
Neu ist die Regelung in den Nichtrisikobereichen: Hier brauchen sich die Mitarbeitenden nur noch an-lassbezogen mittels Antigen-Schnelltest zu testen. Gleiches gilt für die patientenfernen Bereiche. Hier bewährte sich die im Januar eingeführte Regelung: Ein Antigen-Schnelltest führt der Mitarbei-tende nur noch anlassbezogen durch.

Maskenkonzept für Mitarbeitende

In allen allgemein zugänglichen Bereichen des Krankenhauses und in Patientenbereichen gilt unver-ändert Maskenpflicht. Bei engem Kontakt mit Patientinnen und Patienten muss eine FFP2-Maske ge-tragen werden, ansonsten ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (MNS) ausreichend. In patienten-fernen Bereichen wie Verwaltungsbereichen, dem Mitarbeiterrestaurant oder Büros und Sozialräumen auf Stationen besteht keine Maskenpflicht mehr.
Bei Veranstaltungen in Hörsälen wird das Tragen einer Gesichtsmaske (MNS oder FFP2) empfohlen. Bei dienstlichen Veranstaltungen wie Frühbesprechungen oder Teammeetings obliegt dem oder der Bereichsvorgesetzten die Festlegung des gültigen Maskenkonzepts.

Teststrategie für stationäre Patientinnen und Patienten

In Risikobereichen wie Intensiv- oder onkologischen Stationen erfolgt bei Elektivaufnahme ein ein-maliges PCR-Screening. Zusätzlich werden in den Risikobereichen an einem bestimmten Wochentag festgelegte wöchentliche PCR-Screenings bei allen stationären Patienten und Patientinnen durchge-führt, um Ausbruchsgeschehen frühzeitig zu erkennen. Außerdem werden alle über die Notaufnahme aufgenommenen Patientinnen und Patienten auf SARS-CoV-2 getestet, vorzugsweise per Schnell-PCR. Sollte bei Aufnahme in einen Risikobereich keine PCR in der Notaufnahme erfolgt sein, wird diese auf Station nachgeholt.

Keine Screening-PCR außer zum Ausbruchs- oder Entlassmanagement sind vorgesehen bei:
-    elektiver Aufnahme in Nicht-Risikobereiche
-    hausinternen Verlegungen
-    vor Interventionen wie Operationen oder Endoskopien
-    im weiteren stationären Verlauf im Nicht-Risikobereich.

Bei positivem Ergebnis eines Antigen-Schnelltestes soll zeitnah eine PCR zur Bestätigung erfolgen und die Unterbringung in Isolation vorgenommen werden. Bei positiver Screening-PCR haben die entsprechenden Maßnahmen wie Isolation, Fallerfassung im Infektionsmanagement und ggf. Mel-dung nach Paragraph 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu erfolgen.
Einzelheiten zur Verdachtsabklärung bei symptomatischen Patienten und Patientinnen sowie zum Vorgehen zur Entisolation von positiven Patientinnen und Patienten sind dem Anhang zu entnehmen. Über die Aktualisierung der Dokumente zum Patientenscreening informiert die Klinikhygiene wie ge-wohnt durch eine E-Mail über das Infoboard. Die Änderungen gelten mit Veröffentlichung im In-foboard.

Teststrategie für ambulante Patienten und Patientinnen
Im ambulanten Bereich entfällt die Testpflicht. Vor allem in den Risikobereichen ist eine gründliche und lückenlose Symptomkontrolle empfohlen; bei Vorliegen von Symptomen sollte ein Antigen-Schnelltest erfolgen. Im Bereich der Dialyse – ebenfalls ein Risikobereich – werden tägliche Antigen-Testungen der Patienten empfohlen.

Teststrategie für Besucher und Besucherinnen
Die Regelung für Besucherinnen und Besucher wird auf zwei pro Patientin, Patient und Tag erweitert. Die Besuchszeiten von 14 bis 19 Uhr bleiben unverändert. Außerdem dürfen sich nur Besucher und Besucherinnen einer Patientin, eines Patienten gleichzeitig im Patientenzimmer aufhalten. Ausnah-meregelungen nach individueller Einschätzung sind möglich.

Test- und Maskenkonzept für Besucherinnen und Besucher
Die Testpflicht vor Besuch eines Krankenhauses bleibt ebenso wie die Regelung zur Symptomfrei-heit in Kraft. Neu ist, dass ein selbstständig durchgeführter negativer Antigen-Schnelltest innerhalb der letzten 24 Stunden ausreicht. Über den Testnachweis kann eine schriftliche oder mündliche Selbstauskunft erteilt werden. Für den Besuch von Risikobereichen wird am Universitätsklinikum Augsburg weiterhin die Durchführung eines zertifizierten Antigen-Schnelltestes an einer offiziellen Teststelle empfohlen. Die Kontrolle von Testnachweisen in Stichproben ist möglich. Alle Besuche-rinnen und Besucher müssen lückenlos eine selbst mitgebrachte unbeschädigte FFP2-Maske tragen.

Die Einschränkungen bei Veranstaltungen am UKA werden aufgehoben.