
Zahnärztliche Chirurgie
Zahnextraktionen
Nicht erhaltungswürdige Zähne, die z.B. durch Karies zerstört sind oder durch starke Schädigung des Zahnapparats nichtmehr zu erhalten sind, müssen entfern werden. Bei Patienten die an einer Tumorerkrankung leiden, spezielle Medikamente einnehmen oder multimorbide sind, müssen dementsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Hierbei nehmen unsere Ärzte Kontakt mit dem behandelnden Hausarzt bzw. Hauszahnarzt auf und klären dies im Voraus ab.
Operative Entfernung von Weißheitszähnen & verlagerten Zähnen
Die chirurgische Entfernung von Weißheitszähnen oder verlagerten Zähnen ist ein Routineeingrif in der Kieferchirurgie. Der operativen Entfernung vorausgehende diagnostische Untersuchungen bzw. Maßnahmen sind in einigen Fällen allerdings unerlässlich. Besondere Vorsicht ist bei Patienten geboten die eine Blutverdünnung einnehmen, osteoporotisch erkrankt sind oder bei denen sich die zu entfernenden Zähne in Nervnähe befinden.
Freilegung von Zähnen zur anschließenden kieferorthopädischen Einordnung
Falls ein oder mehrere Zähne nicht selbstständig in die Mundhöhle durchbrechen, wird eine chirurgische Freilegung der betreffenden Zähne erforderlich. Anschließend kann der freigelegte Zahn kieferorthopädisch mittels entsprechenden Apparaturen in die gewünschte Position bewegt werden. Hierbei setzen sich unsere Ärzte mit den behandelnden Kieferorthopäden in Verbindung und planen die Therapie interdiziplinär um den individuellen Bedürfnissen der Patienten gerecht zu werden.
Wurzelspitzenresektionen
Eine Wurzelspitzenresektion ist ein Versuch, einen Zahn mit bereits entzündlich geschädigter Wurzel, zu erhalten. Hierbei wird die entzündete Wurzelspitze chirurgisch entfernt. Normalerweise findet eine solche Therapie lediglich bei „eigentlich verlorenen“ Zähnen zum Einsatz. Ein weiterer Grund für eine Wurzelspitzenresektion stellt z.B. ein abgebrochenes Instrument im Wurzelkanal dar.
Kieferzystenbehandlung
Kieferzysten sind mit Flüssigkeit gefüllte Hohlräume im Kieferknochen. Oftmals werden solche Zysten rein zufällig entdeckt, da sie meist keine Beschwerden verursachen. Je nach Art der Zyste und Ursache für ihr entstehen, fällt ihre Therapie sehr unterschiedlich aus. Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit die Zyste komplett, im Ganzen, zu entfernen (eine sog. Zystektomie) oder eine Verbindung der Zyste zur Mund- oder Nasenhöhle zu schaffen um ein Abfließen und eine schrittweise Verkleinerung der Zyste zu erreichen (eine sog. Zystostomie oder Fensterung). Meist wird das hierbei entnommene Gewebe pathologisch begutachtet um weiteren Behandlungsbedarf abzuklären.
Chirurgische Korrektur von Lippen- und Zungenbändchen
Ein Lippenbändchen das tief einstrahlt bis zwischen die Schneidezähne des Oberkiefers, kann zu einer Zahnlücke führen (ein sog. Diastema). Dieses kann operativ plastisch verlagert werden um eine Schließung der Zahnlücke durchführen zu können. Ebenso kann ein zu kurzes Zungenbändchen die Beweglichkeit der Zunge stark einschränken. Hier ist ebenfalls eine chirurgische Intervention möglich um eine natürliche Beweglichkeit der Zunge herzustellen.
Behandlung von Abszessen
Bei einem Abszess spricht man von einer abgegrenzten Eiteransammlung in einem Gewebe, die meist durch Bakterien verursacht wird. In diesem Fall muss die Abszesshöhle chirurgisch eröffnet werden, hierbei spricht man von einer Abszessspaltung. Zusätzlich muss der chirurgische Eingriff durch eine antibiotische Therapie unterstützt werden. Bei ausgedehnten Abszessen kann ein stationärer Aufenthalt und eine intravenöse Antibiose notwendig sein.